Immobilienvermittlung – Immobilienbewertung – Hausverwaltung

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Gemeinschaftsgeschäfte mit Maklerkollegen

Gemeinschaftsgeschäft Makler

Als Immobilienvermittler und -händler sind wir gerne bereit, Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Unternehmen der Immobilienbranche und Maklerkollegen abzuschließen. Hierzu ist es notwendig, daß Sie uns sowohl Ihre Adressangaben vollständig und korrekt übermitteln, als auch die Angaben zu dem von Ihnen vertretenen Interessenten. Kundenschutz wird von uns selbstverständlich garantiert.

Sollten Sie innerhalb von zwei Werktagen keine gegenteilige Mitteilung von uns vorliegen haben, so gilt der Interessent bei uns als unbekannt und ist für Sie geschützt. Dieser Kundenschutz gilt längstens für 6 Monate, ab Mitteilung des Interessenten.

Im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäfts wird die Gesamtprovision hälftig zwischen uns geteilt. Jede Seite trägt Ihre Kosten. Auf Wunsch nehmen wir den Kunden gerne in unsere Suchkartei auf. Selbstverständlich informieren wir den Interessenten auf Ihren Wunsch lediglich über ein konkretes Angebot. Eine Versendung der Angebotsunterlagen an den Interessenten ist nur über unser Büro möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß wir aus rechtlichen Gründen ohne die Angaben zum konkreten Interessenten für das angefragte Objekt keine Daten bzw. konkreten Objektnachweise zur Verfügung stellen können.

Wettbewerb schließt Kooperation nicht aus - Nutzen Sie das Formular Gemeinschaftsgeschäfte!

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